Lise-Meitner-Gymnasium

Laufbahnberatung

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit mein Kind in die Mittelstufe oder die Oberstufe versetzt wird? Welchen Abschluss erreicht man durch den erfolgreichen Besuch der Mittelstufe oder der Oberstufe? Hier finden Sie alle Informationen zu Versetzungsmodalitäten und Abschlüssen.

Individuelle Beratung

Eine reine Informationsweitergabe kann kein Beratungsgespräch ersetzen. Deshalb ist es wichtig, das persönliche Gespräch hinsichtlich der Schullaufbahn zu führen, damit man gemeinsam auf die individuellen Belange eingehen kann. Bei Fragen zu Versetzungsanforderungen in den verschiedenen Jahrgangsstufen hilft das Klassenlehrerteam. Bei weiteren Fragen zu den Themen "Schulwechsel" und "Abschlüssen" bieten die Stufenkoordinatoren individuelle Beratungstermine an. 

Laufbahn in der Erprobungsstufe (Klassenstufen 5 und 6)

Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz, bestehend aus dem Klassenlehrerteam und den unterrichtende Fachlehrerinnen und Fachlehrern, über die Versetzung in die Klasse 7 und somit auch über die Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. 

Im Anschluss an die letzte Erprobungsstufenkonferenz bzw. spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende wird den Erziehungsberechtigten eine Empfehlung über einen Schulformwechsel schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.

Herr Müller, der Koordinator der Erprobungsstufe, berät und unterstützt Sie bei Fragen zum Wechsel in die empfohlene Schulform.

Laufbahn in der Mittelstufe (Klassenstufen 7, 8, 9, 10)

In der Mittelstufe entscheiden die Versetzungkonferenzen am Ende der Klassen 7, 8 und 9 über die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe.

  • Mit der Versetzung von der Stufe 9 in die Stufe 10 wird der „erste Schulabschluss“ (früher: Hauptschulabschluss nach Stufe 9) erworben.

  • Mit der Versetzung von der Stufe 10 in die EF wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) sowie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. In diesem Zusammenhang nehmen die Schüler*innen an den Zentralen Prüfungen Stufe 10 (ZP 10) teil. Der mittlere Schulabschluss berechtigt auch zum Besuch des Berufskollegs (z.B. Berufsfachschule und Berufliches Gymnasium) mit vielfältigen Möglichkeiten zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse.

  • Bei Nicht-Versetzung besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zur Nachprüfung am Ende der Sommerferien. Bei Bestehen der Nachprüfung erfolgt die nachträgliche Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, die EF.

Bei Fragen zur Versetzung beraten Sie gern die Klassenlehrer/innen. Bei Fragen zum Schulwechsel berät Sie auch gern die Mittelstufenkoordinatorin Frau Milles

Laufbahn in der Oberstufe (EF, Q1, Q2)

Die Fachhochschulreife (Ende der Q1)

Erreicht ein Schüler*in am Ende der jeweiligen Halbjahres der Qualifikationsphase die vorgegebene Punktzahl in den Leistungs- und Grundkursen, dann wird der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt.

Erst mit der Absolvierung des berufspraktischen Teils, z.B. durch ein einjähriges betriebliches Praktikum oder eine abgeschlossene Ausbildung, erwirbt er/sie die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule. Während des berufspraktischen Teils werden die Schülerinnen und Schüler von der Schule nicht betreut. 

Die Allgemeine Hochschulreife, das "Abitur" (Ende der Q2)

Am Ende der Qualifikationsphase erreicht ein Schüler/eine Schülerin die allgemeine Hochschulreife, sofern er/sie alle verpflichtend zu belegenden Kurse absolviert hat, die Mindestpunktzahl erreicht sowie die Höchstzahl an Defiziten nicht überschritten hat und anschließend die Bedingungen (u.a. die Mindestpunktzahl erreicht) in den Abiturprüfungen erfüllt hat.

Es ist ratsam, dass Schülerinnen und Schüler der Oberstufe regelmäßig Beratungstermine bei ihren Stufenleiter/innen oder/und dem Oberstufenkoordinator, Herrn Fels, wahrnehmen, um eventuell auftretenden Problemen in der schulischen Laufbahn frühzeitig zu begegnen!

Ansprechpartner*in

Bei Fragen zu der Schullaufbahn in der Sek. I/II wenden Sie sich zunächst an das Klassenlehrerteam/Stufenleiterteam.

Neben den Teams beraten Sie aber auch die Stufenkoordinator/innen in Belangen der Schullaufbahn:

Herr Müller für die Erprobungstufe,

Frau Milles für die Mittelstufe,

Herr Fels für die Oberstufe sowie

Herr Tipke in Fragen der Studien- und Berufsorientierung

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