Der mittlere Schulabschluss, die "Fachoberschulreife"
Mit der erfolgreichen Versetzung von der Stufe 10 in die Einführungsphase (EF) erwirbt man auf dem G9-Gymnasium den mittleren Schulabschluss. Sie berechtigt auch zum Besuch des Berufskollegs (z.B. Berufsfachschule und Berufliches Gymnasium) mit vielfältigen Möglichkeiten zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse.
Die Fachhochschulreife (Ende der Q1)
Erreicht ein Schüler*in am Ende der jeweiligen Halbjahes der Qualifikationsphase die vorgegebene Punktzahl in den Leistungs- und Grundkursen, dann wird der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt.
Erst mit der Absolvierung des berufspraktischen Teils, z.B. durch ein einjähriges betriebliches Praktikum oder eine abgeschlossene Ausbildung, erwirbt er/sie die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule. Während des berufspraktischen Teils werden die Schülerinnen und Schüler von der Schule nicht betreut.
Die Allgemeine Hochschulreife, das "Abitur" (Ende der Q2)
Am Ende der Qualifikationsphase erreicht ein Schüler/eine Schülerin die allgemeine Hochschulreife, sofern er/sie alle verpflichtend zu belegenden Kurse absolviert hat, die Mindestpunktzahl erreicht sowie die Höchstzahl an Defiziten nicht überschritten hat und anschließend die Bedingungen (u.a. die Mindestpunktzahl erreicht) in den Abiturprüfungen erfüllt hat.
Es ist ratsam, dass Schülerinnen und Schüler der Oberstufe regelmäßig Beratungstermine bei ihren Stufenleiter/innen oder/und dem Oberstufenkoordinator, Herrn Fels, wahrnehmen, um eventuell auftretenden Problemen in der schulischen Laufbahn frühzeitig zu begegnen!